Damit Ihr letzter Wille in Erfüllung geht
Wenn ein Mensch ohne gültiges Testament verstirbt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie begünstigt Ehepartner, Blutsverwandte und deren Nachkommen. Gibt es keine Erben, erbt oft der Staat.
Menschen ohne Verwandtschafts-verhältnis kommen in der gesetzlichen Erbfolge leider nicht vor. Das gleiche gilt für Organisationen. Um sie mit Ihrem Erbe zu begünstigen, müssen Sie ein Testament errichten.