Testamente
Wenn ein Mensch ohne gültiges Testament verstirbt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie begünstigt Ehepartner, Blutsverwandte und deren Nachkommen. Gibt es keine Erben, erbt oft der Staat.
Menschen ohne Verwandtschafts-verhältnis kommen in der gesetzlichen Erbfolge leider nicht vor. Das gleiche gilt für Organisationen. Um sie mit Ihrem Erbe zu begünstigen, müssen Sie ein Testament errichten.