Vorstand
Mitglieder
- Gaby Hagmans, Caritasdirektorin
- Tanja Modrow, Kaufmännische Direktorin
Aufgaben (Auswahl)
- Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam und gleichberechtigt Verantwortung für die satzungsgemäße Erfüllung der Verbandsaufgaben.
- Der Vorstand nimmt die Rechte und Pflichten für den Verband als Dienstgeber nach arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Verständnis wahr und ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten.
- Darüber hinaus hat er Sorge für die seelsorgerische Begleitung des Verbands und seiner Mitarbeitenden zu tragen.
- Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Caritasrats;
- Vorlage des Jahresberichts sowie des Jahresabschlusses bei der Mitgliederversammlung;
- Der Vorstand stellt dem Caritasrat die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Caritasrat
Mitglieder
Der Caritasrat besteht aus neun Mitgliedern. Der Stadtdekan übernimmt das Amt des Vorsitzenden des Caritasrats, die Stellvertreter*in wählt der Caritasrat für die Dauer der Amtszeit aus seiner Mitte. Die Mitglieder des Caritasrats werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.
- Klaus Glaser, Vorsitzender
- Christiane Moser-Eggs, stv. Vorsitzende
- Heinrich Arndt
- Christiane Cruschwitz
- Ferdinand Reiff
- Dr. Karl-Josef Schmidt
- Susanne Stein
- Michael Vetter
- Julia Wilke-Henrich
Aufgaben (Auswahl)
- Wahl und Abwahl der Mitglieder des Vorstands
- Unterstützung, Beratung und Kontrolle des Vorstands sowie zu diesem Zweck erforderliche Anforderung von Unterlagen und Informationen über die Angelegenheiten des Verbands
- Genehmigung des Wirtschaftsplans
- Erstellen eines Jahresberichts für die Mitgliederversammlung
- Empfehlung für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung gemeinsam mit dem Vorstand
- Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Entscheidung über zustimmungspflichtige Entscheidungen und Rechtsgeschäfte
- Entscheidung über die Gründung von oder der Beteiligung des Caritasverbands an juristischen Personen
- Beschlussfassung zu Bestellung der Vertreter der Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung und ggf. Aufsichtsräten der eigenen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen
Mitgliederversammlung
Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen persönlichen und korporativen Mitgliedern sowie den Mitgliedern des Caritasrats zusammen.
- Persönliche Mitglieder haben bei der Beschlussfassung eine Stimme. Korporative Mitglieder entsenden zwei Personen und haben zwei Stimmen. Die katholischenPfarreien entsenden vier Personen und haben vier Stimmen.
Aufgaben (Auswahl)
- Beratung und Entscheidung der Grundfragen der Caritas
- Wahl der Mitglieder des Caritasrats
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Caritasrats
- Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands auf Empfehlung des Caritasrats
- Verabschiedung einer Beitragsordnung für die persönlichen und korporativen Mitglieder sowie der assoziierten Organisationen,
- Beschlussfassung einer Geschäftsordnung jeweils für die Mitgliederversammlung und den Caritasrat