Kirchlicher Flüchtlingsdienst am Flughafen
Für die Zeit des Flughafenverfahrens dürfen die Asylsuchenden die geschlossene Flüchtlingsunterkunft nicht verlassen. Das betrifft Alleinreisende ebenso wie unbegleitete Jugendliche oder Eltern mit kleinen Kindern.
Der Kirchliche Flüchtlingsdienst bietet den Flüchtlingen eine Verfahrensberatung an, um ihnen das komplizierte Verfahren Schritt für Schritt zu erläutern und während des gesamten Verfahrens beratend zur Seite zu stehen.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchlichen Flüchtlingsdienstes kommen folgende Aufgaben zu:
- Gleich nach ihrer Ankunft sprechen sie mit den neu eingetroffenen Flüchtlingen, um ihnen erste Informationen zum Flughafen-Asylverfahren zu geben und sich im persönlichen Gespräch zügig ein Bild von der Situation des Asylsuchenden zu machen. Hierfür bestellen sie, falls nötig, einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
- Stellt sich heraus, dass ein Flüchtling traumatisiert oder unterstützungsbedürftig ist, beauftragen sie für die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zur Begleitung.
- Während des gesamten Flughafenverfahrens werden die Asylsuchenden vom Kirchlichen Flüchtlingsdienst beratend unterstützt. Sie erhalten Informationen über die bevorstehenden Befragungen, den Ablauf des Verfahrens, Inhalte, Fristen, Rechtsschutz usw
Die Verfahrensberatung für Flüchtlinge am Flughafen ist ein Angebot vom Caritasverband Frankfurt e. V. in Kooperation mit dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt.