Gewaltschutz im Caritasverband Frankfurt
Auch das bestehende Kinderschutzkonzept wurde überarbeitet. Mit beiden Schutzkonzepten sensibilisieren wir alle Mitarbeiter*innen für die Wahrnehmung von Grenzverletzungen und Übergriffen und legen klare Verfahrenswege bei Missbrauchsverdacht fest.
Der Schutz der Würde und Integrität Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener vor jeglicher Form von Gewalt - sei es sexualisierte Gewalt, strukturelle Gewalt, psychische und physische Gewalt u. a. - in allen Diensten und Einrichtungen unseres Verbands ist Aufgabe aller. Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) beschreibt Präventionsmaßnahmen durch Einschätzung von Risikosituationen und Formulierung klarer Regeln. Hierdurch wird Willkür und Fehlverhalten entgegenwirkt. Neben Präventionsmaßnahmen sind auch Interventionsmaßnahmen definiert, um den unterschiedlichen Gewaltsettings sowie Gewaltdimensionen entgegenzutreten.
Mit dem Institutionellen Schutzkonzept setzen wir sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die "Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt" des Deutschen Caritasverbands" um.
Der Schutz der uns anvertrauten Menschen vor sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen in unseren Einrichtungen und Diensten wird durch die folgenden Schritte sichergestellt:
1. Strukturen, Prozesse und Maßnahmen werden etabliert, die institutionellem Versagen bei sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen vorbeugen und mögliche systemische Verstrickungen identifizieren.
2. Sexualisierte Gewalt durch den Missbrauch von Abhängigkeitsverhältnissen wird möglichst erschwert und ein angemessenes Verhältnis von professioneller Nähe und Distanz zu den Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten gefördert.
3. Mitarbeiter*innen werden unterstützt und geschult, Risiken für die Ausübung sowie die Anzeichen sexualisierter Gewalt wahrzunehmen, zu benennen und so die ihnen anvertrauten Menschen wirksam zu schützen.
Das Institutionelle Schutzkonzept besteht aus dem veröffentlichten Mantelkonzept (Teil A). Dieses ist in all unseren Einrichtungen, Diensten und Handlungsfeldern durch jeweils einrichtungs-, dienst- bzw. handlungsfeldbezogene Schutzkonzepte zu konkretisieren.
Fachstelle Prävention
Mit Inkrafttreten des Institutionellen Schutzkonzepts und des überarbeiteten Kinderschutzkonzepts wurde ebenfalls die Fachstelle Prävention eingerichtet. Sie stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur Vermeidung sexualisierter Gewalt dar. Die Fachstelle Prävention ist mit Aufgaben für den Gesamtverband betraut.
Folgende Aufgaben gehören in die Zuständigkeit der Fachstelle:
- Anlaufstelle im Caritasverband rund um das Thema Prävention, sexualisierte Gewalt und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit.
- Beratung und Begleitung zur Erstellung und Überprüfung von Risiko und Ressourcenanalyse und der Verhaltensgrundsätze.
- Internes Klärungsangebot im Interventionsprozess
- Begleitung des Teams bzw. der Einrichtung bei Vermutungen und Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt im Auftrag des Interventionsgremiums sowie Begleitung im Nachgang einer Intervention auf Anfrage der jeweiligen Leitung.
- Verantwortung der inhaltlichen Planung und Gestaltung der Qualifizierung in Absprache mit Abteilungen.
- Netzwerkarbeit mit den Fachkräften in der Stadtkirche und im Bistum.
Die Gewaltschutzkonzepte sind Bestandteil einer Kultur der Achtsamkeit. Sie werden im Arbeitsalltag weiterentwickelt und regelmäßig evaluiert.