Rund 50 Mitglieder haben an dem Ort, an dem früher Könige gewählt wurden, zwei neue Mitglieder in den Caritasrat, das Aufsichtsgremium des Verbands, gewählt: Heinrich Arndt und Klaus Glaser komplettieren das Gremium bis zum Ende der Wahlperiode im Mai 2022.
Außerdem standen die Entgegennahme des Jahresberichts von Vorstand und Caritasrat sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses auf dem Programm.
Blick in den Kaiserdom: Hier und in einem weiteren Bankblock saßen die rund 50 Teilnehmer*innen der Mitgliederversammlung des CaritasverbandsCaritas
Der Kaiserdom als außergewöhnlicher Sitzungsort der Mitgliederversammlung des Caritasverbands war den Corona-bedingten Hygieneauflagen geschuldet. Um ausreichend Abstand zu ermöglichen, hatte Stadtdekan zu Eltz als Vorsitzender des Caritasrats den Kaiserdom als Tagungsort zur Verfügung gestellt.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Wahl von zwei Mitgliedern für die Amtszeit des Caritasrats, dem Aufsichtsgremium des Verbands, bis Mai 2022. Die Wahl war notwendig geworden, da zwei der bisherigen Mitglieder nicht mehr zu Verfügung stehen. Margurit Assmann ist im Dezember letzten Jahres verstorben und Bernd Michael Lehmann hat sein Amt im Mai 2020 niedergelegt.
Wahlen: Heinrich Arndt und Klaus Glaser komplettieren den Caritasrat
Mehrheitlich haben die Mitglieder des Caritasverbands Heinrich Arndt und Klaus Glaser in das neunköpfige Aufsichtsgremium unter Vorsitz von Stadtdekan zu Eltz gewählt. Beide sind eng verbunden mit der Caritas und bringen langjährige Erfahrung in der Leitung und Prozessbegleitung von Wohlfahrtsverbänden in die Arbeit des Caritasrats ein.
(2)Die neu gewählten Mitglieder des Caritasrats mit ihrem Vorsitzenden (v.l.n.r.): Klaus Glaser, Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz, Vorsitzender des Caritasrats, und Heinrich Arndt.Timm Kauhausen, Caritas
Der 69-jährige Arndt, der in Frankfurt-Unterliederbach lebt, kann unter anderem auf dreißig Jahre Leitung des Caritasverbands Lahn-Dill-Eder zurückblicken und ist von daher mit den Themen der Caritas vertraut. "Als Generalist, der lange Jahre selbst die Arbeit der Caritas gegenüber der Kirche und den Geldgebern verantwortet hat, möchte ich jetzt meine Erfahrungen in die Frankfurter Caritas einbringen", so Heinrich Arndt.
Auch Klaus Glaser hat viele Berührungspunkte zur Caritas: Als selbstständiger Organisationsberater hat er zahlreiche Veränderungsprozesse bei öffentlichen Trägern und Wohlfahrtsverbänden begleitet - von 2016 bis 2019 auch den Organisationsentwicklungsprozess im Frankfurter Caritasverband. "Im Caritasrat möchte ich meine langjährigen Kompetenzen für den Verband wirksam werden lassen. Ich habe eine große Sympathie für und eine hohe Wertschätzung der Personen in der Caritas. Nach mehr als 40 Berufsjahren empfinde ich das Ehrenamt als Abrundung meines Wirkens", erklärt Klaus Glaser.
Mit der Nachwahl ist der Caritasrat wieder komplett: Unter dem Vorsitz von Stadtdekan zu Eltz arbeiten Heinrich Arndt, Florian Dernbach, Klaus Glaser, Ferdinand Reiff, Dr. Karl-Josef Schmidt, Susanne Stein, Michael Vetter und Julia Wilke-Henrich in dem Gremium mit.
Keine Mitgliederversammlung mehr in diesem Jahr
Satzungsgemäß haben die Mitglieder zudem nach Entgegennahme der Jahresberichte von Vorstand und Caritasrat sowie der Präsentation des Jahresabschlusses 2019 diesen genehmigt und Vorstand und Caritasrat entlastet. Außerdem beschlossen die Mitglieder, dass in diesem Jahr keine weitere Mitgliederversammlung stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitglieder dagegen ausgesprochen. Für 2021 sind wieder zwei Versammlungen vorgesehen.
Hintergrund: Die Gremien der Caritas in Frankfurt
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen persönlichen und korporativen Mitgliedern sowie den Mitgliedern des Caritasrats zusammen. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört u. a. die Beratung und Entscheidung der Grundfragen der Caritas, die Wahl der Mitglieder des Caritasrats, die Entgegennahme des Jahresberichts von Vorstand und Caritasrat, die Genehmigung des Jahresabschlusses auf Empfehlung des Caritasrats, die Entlastung von Vorstand und Caritasrat sowie die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Verbands.
Dem Caritasrat obliegt die Beratung und Entscheidung über verbandliche, politische und fachliche Fragen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sowie die Aufsicht und Kontrolle über den Vorstand, der auch vom Caritasrat gewählt bzw. abgewählt werden kann. Des Weiteren die Unterstützung, Beratung und Kontrolle des Vorstands, die Bestimmung einer Prüfungsgesellschaft und Festlegung des Prüfungsumfangs sowie die Entgegennahme des Prüfungsberichts, die Genehmigung des Wirtschaftsplans, das Erstellen eines Jahresberichts für die Mitgliederversammlung (…), die Entscheidung über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte nach §16 oder die Gründung von oder der Beteiligung des Caritasverbands an juristischen Personen.