Pflegeberatung
Unser Team übernimmt Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), wenn die Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung durch Angehörige sicher gestellt wird und Pflegegeld bezogen wird. In diesem Fall ist eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst verpflichtend.
In den Beratungsgesprächen schauen wir auf die Qualität der häuslichen Pflege und unterstützen die Pflegenden durch praktische Hilfestellungen und pflegefachliche Informationen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Bei Bedarf schauen wir gemeinsam, wie die Pflegesituation verbessert werden kann.
Dazu gehören insbesondere Empfehlungen:
- zur Überprüfung des Pflegegrades
- zur Verbesserung der Pflegetechniken
- zur Vermeidung von Überlastung
- zur Gestaltung des Pflegemixes
Wir informieren über die Möglichkeiten, weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen, wie z.B.:
- Kombinationsleistungen
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Hilfs-/Pflegehilfsmittel
- Tipps für Hebe- und Lagerungstechniken
- Wohnraumanpassung
- Weiterleiten zu unterstützenden Angeboten, wie z.B. Angehörigenberatung Demenz, Pflegekurse, Angehörigenseminare o.ä.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad und ist für Pflegegeldempfänger*innen verpflichtend. Für Empfänger*innen von Pflegesachleistungen besteht keine gesetzliche Vorgabe, eine Pflegeberatung kann jedoch auf Wunsch in Anspruch genommen werden.
Pflegegeldempfänger*innen / verpflichtend
Pflegegrad 2 = halbjährlich
Pflegegrad 3 = halbjährlich
Pflegegrad 4 = vierteljährlich
Pflegegrad 5 = vierteljährlich
Empfänger*innen von Pflegesachleistungen / nicht verpflichtend
Pflegegrad 2 = halbjährlich
Pflegegrad 3 = halbjährlich
Pflegegrad 4 = halbjährlich
Pflegegrad 5 = halbjährlich
Für Menschen mit Pflegebedarf des Pflegegrades 1 kann der Qualitätssicherungsbesuch halbjährlich abgerufen werden - hier besteht keine Pflicht.
Haben Sie Fragen bezüglich der Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI? Sprechen Sie uns gerne an.