Niemand soll alleine sterben und möglichst alle der*dem Versterbenden nahestehenden Personen sollen die Gelegenheit haben, würdevoll Abschied zu nehmen. Gleichzeitig steht der Gesundheitsschutz in der Altenhilfe aktuell mehr denn je im Vordergrund. Ein Kompromiss der gelingen kann, wenn sich alle an den ethischen Orientierungen des Verbands zum Umgang mit Sterbenden und den bestehenden Hygienemaßnahmen orientieren.
Auch der Caritasverband Frankfurt hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umfassende Vorkehrungen getroffen, um die Menschen in den Einrichtungen der stationären und ambulanten Alten- und Krankenhilfe vor einer Infektion mit Covid-19 zu schützen. "Gleichzeitig gehört es seit jeher zum ethischen Selbstverständnis unseres Verbands, dass Sterbenden und ihren Angehörigen einen Abschied in Würde ermöglicht wird", erklärt Caritasdirektorin Gaby Hagmans. "Wir haben in unseren Einrichtungen der Altenhilfe früh das Gespräch mit Angehörigen und den älteren Menschen selbst gesucht. So ist es uns gelungen, eine gute Balance von Infektionsschutz auf der einen und Freiheitsrechten auf der anderen Seite zu finden", ergänzt Hagmans weiter.
Gelebte Nächstenliebe
Der Besuch von Kranken und die Begleitung von Sterbenden gehören seit Beginn des Christentums zu den Werken der Barmherzigkeit. Sie sind ein Teil der Ausübung christlicher Nächstenliebe. Gleichzeitig gilt es aktuell besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Das bedeutet für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Alten- und Krankenhilfe jeden Tag aufs Neue abzuwägen. "Damit sich unsere Mitarbeiter*innen in den neuen Anforderungen sicher fühlen, haben wir eine Handreichung zur Orientierung erarbeitet", erklärt Gerhard Eiselen, Abteilungsleiter Alten- und Krankenhilfe im Caritasverband Frankfurt. Der hier formulierte Anspruch auf ein menschenwürdiges Sterben ist für alle Mitarbeitenden selbstverständlich. Allerdings stellen die Herausforderungen des Infektionsschutzes hohe Anforderungen an professionelles Handeln einerseits und empathische und fürsorgliche Beratung und Unterstützung oft verunsicherter Angehöriger andererseits. "Deshalb sehen wir uns in der Rolle des Beistands und möchten trotz aller Präventionsmaßnahmen den Menschen in der schwierigen und belastenden Zeit des Abschiednehmens zur Seite stehen, sie ermutigen und unterstützen in der Ausübung des Bedürfnisses nach Nähe und Kontakt", so Eiselen weiter.
Sterbende begleiten in der stationären Altenhilfe
In der stationären Altenhilfe gilt es für den Schutz der jeweiligen Einrichtung als eine Gemeinschaft zu sorgen, in der die Infektion einer einzelnen Person zum Risiko für alle anderen werden kann. Doch die Wahrung der Würde und die Kontaktbedarfe der Menschen dürfen nicht völlig hinter dem Lebensschutz zurücktreten. Denn ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen und Menschen auf ihrem letzten Weg zu begleiten ist den Caritas-Mitarbeitenden ein Anliegen. Neben medizinischer soll auch eine seelsorgerlich-spirituelle Begleitung gewährleistet bleiben. Niemand soll alleine sterben und allen der*dem Versterbenden nahestehenden Personen soll die Gelegenheit gegeben werden, Abschied zu nehmen. An- und Zugehörige von Sterbenden werden rechtzeitig informiert und umfassend zu Besuchsmöglichkeiten und entsprechenden Hygienemaßnahmen beraten. Um gleichzeitig alle Bewohner*innen und Mitarbeitenden zu schützen, sind deshalb die Hygiene- und Schutzregeln der jeweiligen Einrichtung einzuhalten. Die Besucher*innen werden im Haus begleitet. Im Zimmer des*der Sterbenden können sie sich frei bewegen. Es liegt in ihrer persönlichen Verantwortung, sich im Zimmer zu schützen. Die Bedürfnisse der Sterbenden und Angehörigen müssen hier im Vordergrund stehen. Personen, die Sterbende mit Covid-19 Erkrankungen begleiten und intensiven Kontakt haben, müssen sich im Anschluss in Quarantäne begeben. Wer Schutzkleidung getragen hat und sich nicht in direktem Kontakt mit dem*der Sterbenden befunden hat, wird gebeten, sich die nächsten 14 Tage in freiwillige Selbstquarantäne zu begeben.
Verabschiedung einer verstorbenen Person
Wie auch der Zugang zu Sterbenden ist der Zugang zu bereits verstorbenen Personen möglich. Der Abschied von verstorbenen Angehörigen ist ein wichtiger Aspekt der Trauerarbeit. So sollten auch letzte Berührungen möglich bleiben. Bei Verstorbenen, die an Covid-19 erkrankt waren, klären die Pflegekräfte die Angehörigen über das bestehende, wenn auch geringere Infektionsrisiko auf. Sie weisen auf Schutz- und Hygienemaßnahmen hin. Es obliegt schlussendlich den Angehörigen zu entscheiden, wie sie mit dem Risiko umgehen. Von Seiten des Gesundheitsamtes leitet sich aus dem Kontakt zu bereits Verstorbenen, mit Covid-19 infizierten Personen, keine Quarantäne ab.