Am 20. Juni fand die jährliche Mitgliederversammlung des Caritasverbands Frankfurt statt. Der neue Caritasrat, das Aufsichtsgremium des Verbands, wurde gewählt. Das neunköpfige Gremium ist nun bis zum Ende der Wahlperiode 2026 aufgestellt. Außerdem standen die Entgegennahme des Jahresberichts von Vorstand und Caritasrat sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses auf dem Programm.
Die neu gewählten Mitglieder des Caritasrats mit ihrem Vorsitzenden (v.l.n.r. hintere Reihe): Klaus Glaser, Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz, Vorsitzender des Caritasrats, und Michael Vetter (in der Mitte v.l.n.r.) Karl-Josef Schmidt und Heinrich Arndt, (vordere Reihe v.l.n.r.) Christiane Cruschwitz, Julia Wilke-Henrich und Ferdinand Reiff. Es fehlt Susanne Stein.Caritasverband Frankfurt e. V.
Sitzungsort der Mitgliederversammlung des Caritasverbands war das Mainhaus Stadthotel Frankfurt. Auf der Tagesordnung stand die Wahl der Mitglieder des Caritasrats, der für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird, sowie die Entgegennahme des Jahresberichts von Vorstand und Caritasrat, die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung von Vorstand und Caritasrat.
Wahlen in den Caritasrat
Mehrheitlich haben die Mitglieder des Caritasverbands Heinrich Arndt, Christiane Cruschwitz, Klaus Glaser, Ferdinand Reiff, Dr. Karl-Josef Schmidt, Susanne Stein, Michael Vetter und Julia Wilke-Henrich gewählt. Den Vorsitz des Gremiums übernimmt, gemäß Satzung, Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz.
Anfang September konstituiert sich das neue Gremium in der ersten Sitzung des Caritasrats. Satzungsgemäß haben die Mitglieder zudem nach Entgegennahme der Jahresberichte von Vorstand und Caritasrat sowie der Präsentation des Jahresabschlusses 2021 diesen genehmigt und Vorstand und Caritasrat entlastet.
Hintergrund: Die Gremien der Caritas in Frankfurt
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen persönlichen und korporativen Mitgliedern sowie den Mitgliedern des Caritasrats zusammen. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört u. a. die Beratung und Entscheidung der Grundfragen der Caritas, die Wahl der Mitglieder des Caritasrats, die Entgegennahme des Jahresberichts von Vorstand und Caritasrat, die Genehmigung des Jahresabschlusses auf Empfehlung des Caritasrats, die Entlastung von Vorstand und Caritasrat sowie die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Verbands.
Dem Caritasrat obliegt die Beratung und Entscheidung über verbandliche, politische und fachliche Fragen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sowie die Aufsicht und Kontrolle über den Vorstand, der auch vom Caritasrat gewählt bzw. abgewählt werden kann. Des Weiteren die Unterstützung, Beratung und Kontrolle des Vorstands, die Bestimmung einer Prüfungsgesellschaft und Festlegung des Prüfungsumfangs sowie die Entgegennahme des Prüfungsberichts, die Genehmigung des Wirtschaftsplans, das Erstellen eines Jahresberichts für die Mitgliederversammlung (…), die Entscheidung über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte nach §16 oder die Gründung von oder der Beteiligung des Caritasverbands an juristischen Personen.