Caritas Schuldnerberatung
TelefonischeSprechstunde: Die Krise in den Griff bekommen
Die telefonische Sprechstunde ist als Erstkontakt und für die Krisenintervention gedacht. Sie erklären uns Ihre Situation und wir hören genau zu. Gemeinsam schauen wir, was Sie sofort und selbst tun können, um sich zu entlasten. Wir informieren Sie über mögliche weitere Schritte, wie zum Beispiel das Insolvenzverfahren, beraten Sie zu Haushalts- und Budgetplanung und vereinbaren das weitere gemeinsame Vorgehen. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen andere Hilfestellen, denn ein Problem kommt selten allein. Die Beratung ist kostenfrei und findet in deutscher Sprache statt. Falls Sie eine Übersetzungshilfe benötigen, bringen Sie bitte zum telefonisch vereinbarten Beratungstermin eine Person mit, der Sie vertrauen und die in beiden Sprachen sicher ist.
Einzelfallberatung: Auswege aufzeigen
Auf Wunsch begleiten wir Sie in weiteren Sitzungen durch Ihre Schuldensituation hindurch. Ziel ist es, dass Sie wieder in der Lage sind, wirtschaftlich zu handeln, verantwortungsvoll und selbstbewusst mit Gläubigern, Behörden und Geld umzugehen und zukünftige Schulden zu vermeiden. Gemeinsam finden wir Regulierungswege, um im Interessenausgleich mit den Gläubigern eine umfassende Schuldenbereinigung zu erreichen.
Soziale Schuldnerberatung ist Lebensberatung, Finanzberatung, Sozialberatung und persönliche Hilfe in einem. Wir helfen Ihnen, ihren Haushalt so zu planen, dass Sie langfristig wirtschaftlich stabil leben können.
Wir sprechen über
- die Vermeidung unnötiger Ausgaben,
Das Team der Caritas-Schuldnerberatung in FrankfurtCaritasverband Frankfurt e. V.
- Sicherheit in der Haushaltsplanung,
- die Verbesserung der Einkommenssituation durch Umsetzung sämtlicher Leistungsansprüche,
- der Erhalt der Wohnung,
- den Umgang mit Gehaltspfändungen,
- den Umgang mit Kontopfändungen,
- Ausarbeitung von Vollstreckungsschutzanträgen,
- Bescheinigung für Pfändungsschutzkonten,
- den Erhalt des Girokontos,
- die Einrichtung eines Basiskonto oder Pfändungsschutzkontos, soweit Sie keine Kontoverbindung (mehr) haben,
- die Verhinderung eines Arbeitsplatzverlustes,
- die Verhinderung einer Inhaftierung,
- Verhandlungen mit Gläubigern,
- Beantragung von Entschuldungshilfen,
- Begleitung bei außergerichtlichen Vereinbarungen,
- Insolvenzberatung und Insolvenzantragstellung, Begleitung im Insolvenzverfahren.