Fachstelle für Familienzusammenführung
Wir informieren die Anfragenden über die rechtlichen Möglichkeiten, die nach dem Aufenthaltsgesetz und der sog. Dublin-III-Verordnung für den Familiennachzug vorgesehen sind und klären über den Verlauf des Verfahrens auf.
In Einzelfällen kann eine engmaschige Begleitung des gesamten Verfahrens erfolgen.
Das Angebot der Fachstelle Familiennachzug im Überblick:
- Informationen zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz und der Dublin-III-Verordnung sowie über Ablauf des Verfahrens;
- In Einzelfällen Hilfestellung bei bestimmten Verfahrensschritten und engmaschige Begleitung ausgewählter Verfahren;
- Unterstützung bei der Kommunikation mit relevanten Behörden;
- Anteilige finanzielle Unterstützung bei Vorliegen einer besonderen Bedürftigkeit;
- Beratung nach Ablehnung des Antrags für ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs;
- Weitervermittlung an interne wie externe Fachberatungsstellen bei sozialrechtlichen Fragen über den Familiennachzug hinaus.