Frankfurter Kooperationsmodell (FraKoM) - Konfliktregulierende Beratung (krB)
Der Caritasverband und das Evangelische Zentrum für Beratung und Therapie am Weißen Stein bieten seit Oktober 2008 konfliktregulierende Beratungen (krB) an.
Eltern, bei denen (z.B. im Rahmen einer Scheidung) strittige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren laufen, haben die Möglichkeit eine Konfliktregulierende Beratung (krB) kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
In der konfliktregulierenden Beratung werden ganz konkrete Lösungen für die anstehenden Fragen der Eltern erarbeitet. So kann mit der Zeit hoffentlich wieder Vertrauen entstehen. Aber vor allem können die Beteiligten aus der Spirale von immer größerem Streit herauskommen.
Unterschiede zu einer "normalen" Beratung:
- strukturierter Ablauf mit begrenztem Zeitrahmen
- tiefer liegende Gefühle von Verletzung und Ärger sowie vergangene Begebenheiten stehen nicht im Vordergrund der Beratung. Nur wenn beide Beteiligten es wollen, werden diese Themen in einem begrenzten Rahmen bearbeitet.
- Enge Zusammenarbeit mit Informationsweitergabe an das Familiengericht und das Jugendamt.
Diese enthält Informationen über:
- Terminfindung und Einhaltung
- Inhalt der Einigung, bzw. Info zu Fragen, in denen keine Einigung erzielt wurde
- Lösungsvorschlag der/des Beratenden auf Grund der Fall- und Fachkenntnis
Ziele der Konfliktregulierenden Beratung (krB):
- erhalt der Beziehungen der Kinder zu beiden Elternteilen
- einvernehmliche Vereinbarung der Eltern, die eine Gerichtsentscheidung überflüssig macht
Erarbeitung konkreter Lösungen für die anstehenden Fragen der Eltern - Deeskalation und Aufbau, bzw. Wiedergewinnung von gegenseitigem Vertrauen
zeitnahe Beratung - Weitergabe von Ergebnissen der Beratung für die Handlungsfähigkeit von Jugendamt und Familiengericht, ohne neuen Zeitverlust durch die krB.
Termine werden vom Familiengericht oder vom Jugendamt telefonisch über das jeweilige Sekretariat vereinbart!
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Die Beratungsphasen
Unsere Beratung folgt einem klar strukturiertem Ablauf, der aus 5 Phasen besteht.
1. Aufklärungsphase
- Information der Eltern über das Verfahren, die Rolle und die Haltung der/des
Beratenden - Vereinbarung über Themen, Zahl und Umfang der Sitzungen
- Information über den Abschlussbericht an Jugendamt und Familiengericht
- Kinder werden in die Beratung mit einbezogen, wenn es im Beratungsprozess erforderlich erscheint
2. Sichtung der Streitpunkte
3. Positionen, Interessen, Sichtweisen der Eltern erkunden und bearbeiten im Hinblick auf das gemeinsame Kind
4. Sammeln und Bewerten von Lösungen
- Dissens und Konsens der Beteiligten
- Lösungsoptionen sammeln und bewerten
- eigener Lösungsvorschlag der/des Beratenden