Wohnen, wo und wie es mir gefällt
Jeder hat eigene Vorstellungen, wo, wie und mit wem er leben möchte. Menschen mit Behinderung können das aber oft nicht so einfach umsetzen. Sie benötigen zum Beispiel barrierefreie Wohnungen oder Hilfen im Alltag, wenn sie alleine leben wollen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonventionsichert ihnen zu, dass alles versucht wird, ihre Wünsche zu realisieren.
Wohnformen und Dienstleistungsangebote
Für den Traum von den eigenen vier Wänden stehen Menschen mit Behinderung unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: ganz allein, in einer Wohngemeinschaft oder in einer anderen Wohnform, wie zum Beispiel dem betreuten Wohnen. Die nötige Unterstützung bekommen Sie von Assistenzdiensten, Fachdiensten für Offene Hilfen oder ambulanten Pflegediensten (Bezeichnung der Hilfsangebote regional unterschiedlich).
Die Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen können, reichen von der Anleitung und Assistenz bis hin zur Übernahme aller Tätigkeiten, bei denen Sie Unterstützung benötigen. Etwa bei der Freizeitgestaltung, bei der Besorgung des Haushalts oder bei der Gestaltung der sozialen Beziehungen zu Freunden und Familie.
Am besten erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten vor Ort beim Träger der Eingliederungshilfe (je nach Bundesland unterschiedlich), bei den Beratungsstellen für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung oder direkt bei Dienstleistern wie der Caritas. Sollten bei Ihnen vor Ort noch nicht die gewünschten Möglichkeiten zur Verfügung stehen, so können sie eventuell geschaffen werden. Die Träger der Eingliederungshilfe tragen eine Verantwortung dafür, dass die notwendigen Angebote zur Verfügung gestellt werden können (sogenannte Strukturverantwortung). Gehen Sie ins Gespräch mit dem für Sie zuständigen Träger und den Diensten vor Ort.
Wohnen in der Familie
Dass Kinder bei ihren Eltern leben, ist der Regelfall. Für Familien mit Kindern mit Behinderung ist es aber oft viel aufwendiger, den Alltag zu organisieren. Für sie stehen Dienstleistungsangebote zur Verfügung, die fördern, stützen und entlasten. Sie können beispielsweise auf Leistungen der Assistenzdienste, Fachdienste für Offene Hilfen, Familienunterstützende Dienste (FUD), Familienentlastende Dienste (FED) oder ambulante Pflegedienste zugreifen. Auch Kurzzeitwohnen wird angeboten, wenn die Eltern zum Beispiel mal allein Urlaub machen wollen oder während der Ferienzeiten arbeiten müssen.
Viele Menschen mit Behinderung, vor allem solche mit einer geistigen Behinderung, leben aber auch als Erwachsene bei ihren Eltern und Angehörigen. Auch für diese Familien bieten Assistenzdienste, Fachdienste für Offene Hilfen oder ambulante Pflegedienste Unterstützung und Entlastung. Niemand sollte aber gezwungen sein, auch als erwachsene Person bei den Angehörigen zu leben, obwohl man gerne im eigenen Haushalt oder einer Wohngemeinschaft leben möchte.
„Stationäre” Wohnformen
Wohnheim, Wohnhaus oder Außenwohngruppe sind Namen für stationäre Wohnformen. Spätestens ab dem Jahr 2020 wird man aber nicht mehr von "stationären Einrichtungen" sprechen, weil der Gesetzgeber im neuen Bundesteilhabegesetz die Unterscheidung zwischen "ambulant", "teilstationär" und "stationär" aufgegeben hat. Ab dann spricht man von "besonderen Wohnformen". Sie unterscheiden sich von den sonstigen Wohnangeboten vor allem darin, dass das komplette Leistungspaket (Wohnen, Betreuung, Pflege) von einem Dienstleister geleistet wird. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von Fachkräften gefördert, gepflegt und betreut. Es gibt auch Angebote, wo die Menschen mit Behinderung nur den Tag oder nur die Nacht dort verbringen und in der übrigen Zeit zu Hause leben.
Auskünfte und Vermittlung zu Wohnplätzen in diesen besonderen Wohnformen erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Trägern der Eingliederungshilfe, den Beratungsstellen für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie bei den jeweiligen Trägern der Wohneinrichtungen.
Leben in einer Gastfamilie
Begleitetes Wohnen in einer Gastfamilie gibt es für erwachsene Menschen mit Behinderung, die in einem familiären Umfeld außerhalb ihrer Herkunftsfamilie wohnen möchten.
Die Menschen mit Behinderung werden von der Gastfamilie betreut, die hierfür ein Betreuungsentgelt erhält. Die fachliche Unterstützung erfolgt durch den Träger des begleiteten Wohnens für Menschen mit Behinderung in Familien.
Finanzielle Unterstützung und Beratung
Die notwendigen (Assistenz-)Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben kosten Geld. Das kommt zu großen Teilen von den Trägern der Eingliederungshilfe, aber auch von den Renten- und Pflegeversicherungen, vom Sozialamt, vom Jugendamt oder von anderen Trägern der Rehabilitation.
Wichtig ist, dass Sie zunächst bei einem Träger den Antrag auf Leistungen stellen. Im Anschluss müssen die Rehabilitationsträger das Teilhabeplan- und das Gesamtplanverfahren durchführen. In diesen Verfahren wird festgestellt, welche Bedarfe bestehen und wie sie gedeckt werden können. Sie sollten sich daher Klarheit über die eigenen Wünsche und Ziele verschaffen. Dabei können Sie sich beraten lassen von den Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, von den Dienstleistern und von den Rehabilitationsträgern. Im Idealfall stehen bei den Rehabilitationsträgern Case-Manager zur Verfügung.
Für den behindertengerechten Umbau der Wohnung können Sie bei den Kranken- und Pflegekassen, von der Rentenversicherung, vom Sozialamt oder anderen Rehabilitationsträgern finanzielle Unterstützung bekommen.