Neue Leistungsvereinbarung für das Haus Thomas
Mit der umfassenden Anpassung der Rahmenbedingungen im Haus Thomas werden wir zukünftig den mannigfaltigen und zunehmend differenzierten Bedarfen der uns anvertrauten jungen Menschen noch besser entsprechen können. Zentrale Änderungen sind dabei:
- Unabhängig von der Rechtsgrundlage erfolgt die gemeinsame, inklusive Betreuung in einer Gruppe. Die beiden Rechtsgrundlagen §§ 27 i.V.m. 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII stehen gleichberechtigt nebeneinander, so dass alle betreuten junge Menschen gleichsam an den übergreifenden Angeboten (Psychologischer Dienst, Schulkoordination, Musikförderung, Freizeitpädagogik) partizipieren können. Damit ist das Haus Thomas die erste Einrichtung in Frankfurt, die über eine solche, inklusiv ausgerichtete Leistungsvereinbarung verfügt.
- Die bisherige Platzzahl von neun Plätzen/ Gruppe reduziert sich in zwei Gruppen auf sieben bzw. in einer Gruppe auf acht Plätze. Insgesamt ist die Einrichtung auf 22 statt bisher 27 junge Menschen ausgelegt.
- Kinder ab fünf Jahren (bisher regelhaft ab sechs Jahren) können nun im Haus Thomas aufgenommen werden.
- Der Stellenanteil der freizeitpädagogischen Angebote konnte erhöht werden.
Wir freuen uns sehr, dass wir - gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main - mit der neuen Leistungsvereinbarung einen soliden Rahmen für das Haus Thomas ermöglichen können. Dieser Rahmen eröffnet dem Haus Thomas die konzeptionelle Weiterentwicklung hin zu einer inklusiv wirkenden heilpädagogischen Einrichtung für junge Menschen mit besonderen Bedarfen und somit den aktuellen fachlichen und gesetzlichen Herausforderungen gerecht werden können. So kann das Haus Thomas auch zukünftig ein sicherer und fördernder Ort für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige sein.