Regelbedarf
Wer Grundsicherungsgeld bekommt, erhält einen Regelbedarf, mit dem die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt gedeckt werden sollen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das im Jahr 2026 monatlich 563 Euro, (Ehe-)Partner bekommen jeweils 506 Euro im Monat. Für Kinder und Jugendliche gelten altersabhängige Regelbedarfe zwischen 357 und 471 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Mehrbedarf für Alleinerziehende).
Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag, mit dem die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich wirtschaften können. Reicht der Regelbedarf nicht aus, um eine größere notwendige Anschaffung zu tätigen, kann ein Darlehen beantragt werden. In bestimmten Fällen gewährt das Jobcenter auch einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung für die Wohnung).
Die Kosten für die Wohnung (Miete und Heizkosten) müssen nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden, sondern werden in angemessener Höhe zusätzlich berücksichtigt. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Leistungsberechtigten unter den gesetzlichen Voraussetzungen übernommen. Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe.