Glossar: Sozialrecht
Kinderzuschlag
Familien, die nur aufgrund ihrer Kinder hilfebedürftig wären, können ergänzend zum Kindergeld und zum Wohngeld den monatlichen Kinderzuschlag beantragen. Er soll verhindern, dass sie ergänzendes Grundsicherungsgeld benötigen.
Zuständig ist die örtliche Familienkasse.