Freibeträge
Wer Grundsicherungsgeld erhält und gleichzeitig arbeitet, darf einen Teil seines Einkommens behalten, ohne dass dieser auf das Grundsicherungsgeld angerechnet wird.
Bei Erwerbstätigen wird in der Regel zunächst ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich berücksichtigt. Dieser deckt unter anderem bestimmte Versicherungsbeiträge, Altersvorsorgebeiträge und beruflich bedingte Ausgaben ab. Bei einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere tatsächliche Ausgaben berücksichtigt werden.
Hinzu kommt ein weiterer Freibetrag, der sogenannte Erwerbstätigenfreibetrag. Er richtet sich nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens und beträgt:
- 20 Prozent des Einkommensanteils zwischen 100 und 520 Euro,
- 30 Prozent des Einkommensanteils zwischen 520 und 1.000 Euro,
- 10 Prozent des Einkommensanteils zwischen 1.000 und 1.200 Euro.
Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gilt die letzte Freibetragsstufe bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro (Stand 2026).