Waltraud Knapp
Walther-von-Cronberg-Platz 2
60594 Frankfurt
Telefon: 069 29 82 17 1
Telefax: 069 29 82 25 9
waltraud.knapp@caritas-frankfurt.de
Die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Einarbeitung
Während einer Einarbeitungszeit können Sie einen ersten Einblick in Ihr ehrenamtliches Tätigkeitsfeld und lernen die hauptamtlichen Mitarbeiter kennen. Da Profis und Ehrenamtliche oft über unterschiedliche Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, beginnt ein wechselseitiger Lern- und Austauschprozess.
Vereinbarungen
Nach der Einarbeitungszeit können Sie mit uns eine schriftliche Vereinbarungen über die weitere Gestaltung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei uns treffen. Hier können zum Beispiel Ziele vereinbart, zeitliche Absprachen und die Dauer Ihres Engagements festgelegt, Befugnisse geklärt und die Arbeitsteilung zwischen Ihnen und den hauptamtlichen Mitarbeitern beschrieben werden.
Praxisbegleitung
Wir möchten in partnerschaftlicher Form mit Ihnen zusammenarbeiten. Zur Unterstützung in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bieten wir Ihnen eine kontinuierliche Reflexion und Beratung durch einen unserer hauptamtlichen Mitarbeiter an. Sie können an den Dienstbesprechungen in der Einrichtung teilnehmen und sind zu Konzept- und Planungsgesprächen herzlich eingeladen.
Anerkennung
Formen der Anerkennung sind für uns ein Ausdruck der Bedeutung und Wertschätzung, die wir Ihrer Mitarbeit entgegen bringen. Wichtig ist hier Zeit und Raum für das geselligen Beisammensein. Feste und Feiern sind für uns eine Basis, auf der persönliche Beziehungen entstehen und gegenseitiges Verständnis wachsen können. Wir denken aber auch über Möglichkeiten durch die Sie eine vergünstigte Nutzung unserer verbandlichen Leistungen in Anspruch nehmen können.
Kostenerstattung
Wir möchten, dass Sie Ihre Zeit einsetzen und nicht Ihr Geld. Deshalb erstatten wir Ihnen die Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei uns entstehen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Fahrtkosten. Bezüglich möglicher anderer Auslagen, sprechen Sie bitte im Vorfeld mit unseren Mitarbeitern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir Ihnen alles Notwendige zur Verfügung stellen.
Versicherung
Die Betriebshaftpflicht unseres Verbands übernimmt Schäden, die von Ihnen bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit schuldhaft, aber ohne Vorsatz verursacht werden. Die Berufsgenossenschaft (BGW) sichert Unfälle ab, die Ihnen während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und auf dem Weg zu Ihrem Einsatzort zustoßen können. Eine Dienstreisefahrzeugversicherung tritt für Sachschäden an Ihrem Auto ein (Vollkasko 300 DM Selbstbeteiligung). Dies gilt nur für vereinbarte Fahrten während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und nicht für die Fahrt zum Ihrem regulären ehrenamtlichen Einsatzort. Unfallschäden, die von Ihnen an Fahrzeugen anderer Personen verursacht werden, müssen von Ihrer KFZ-Versicherung übernommen werden. Die hiermit eventuell verbundene tarifliche Höherstufung geht zu Ihren Lasten.
