Kontakt

Javad Adineh (Leiter)
Olivia Cécile Reckmann
Kirchlicher Flüchtlingsdienst – Verfahrensberatung
Rhein-Main-Flughafen Gebäude 587
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 69 07 24 41
Telefax: 069 69 07 24 44
kfd-ffm@web.de


 
Das Flughafenverfahren  

Das Flughafenverfahren: das Asylverfahren an Flughäfen

Das Flughafenverfahren nach Paragraph 18a Asylverfahrensgesetz ist ein besonderes Asylverfahren, das innerhalb von einer neunzehntägigen Frist abgeschlossen sein muss. In diesen neunzehn Tagen haben die zuständigen Ämter zu prüfen, ob ein Flüchtling nach Deutschland einreisen darf oder ob der Asylantrag abgelehnt wird. Seit dem 1. Juli 1993 wird dieses Verfahren an deutschen Flughäfen durchgeführt, wenn es auf dem Flughafengelände eine Unterbringungsmöglichkeit für die Asylsuchenden gibt.

 

aufgeschlagener Schnellhefter auf demSchreibtisch
Der Kirchliche Flüchtlingsdienst informiert die Flüchtlinge
über die Entscheidungen der Behörden und klärt über die
Konsequenzen aus. ((© Rainer Servos).

Eine solche Flüchtlingsunterkunft befindet sich am Flughafen Frankfurt am Main in der Cargo-City Süd. Weil sich die Flüchtlingsunterkunft dort in einem Transitbereich befindet, obwohl sie etwas außerhalb des Flughafens gelegen ist, sind Flüchtlinge, die dort untergebracht werden, offiziell noch nicht nach Deutschland eingereist. Die Flüchtlingsunterkunft ist eine geschlossene Einrichtung, daher dürfen die Flüchtlinge das Gebäude während ihres Aufenthaltes nicht verlassen.

 

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