Kontakt

Caritasverband Frankfurt e.V.
Sozialberatung für Schuldner
Mainkai 40
Frankfurt am Main
Telefon: 069 91 33 16 21
Telefax: 069 91 33 16 28
schuldnerberatung@caritas-frankfurt.de

Das Team:

  • Martin Trautwein, Rechtsanwalt (Leitung, Beratung)
  • Martina Boll-Arufe, Sozialarbeiterin (Beratung, Fortbildung, Prävention, Stadtteilarbeit)
  • Klaus Müller; Sozialarbeiter (Beratung, Fortbildung, Prävention, Stadtteilarbeit)
  • Hannelore Gander, Soziologin (Beratung, Prävention) 
  • Sigrid Weber (Sekretariat)
  • Yvonne Weihs (Sekretariat)

und 20 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 
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Tipps für Schuldner  

15 Tipps für Schuldner

  1. Bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen.
  2. Keine Zahlungsversprechungen machen, die unrealistisch sind.
  3. Bei Versandhausbestellungen und Zahlungsfälligkeit zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, eingehend prüfen, ob die Forderung tatsachlich beglichen werden kann.
  4. Wegen der hohen Kosten keine Kredite über Vermittler (Zeitungsinserate) aufnehmen.
  5. Keine Ratenzahlungen mit niedrigen Raten an alle Gläubiger leisten (Gießkannenprinzip).
  6. Keine Umschuldungen vornehmen; der Vorteil, nur noch einen Gläubiger zu haben, wird zu teuer erkauft.
  7. Nicht voreilig und unbedacht Formulare bei Hausbesuchen unterschreiben (Schuldbeitritt für den Partner).
  8. Gegebenenfalls frühzeitig fachkundigen Rat einholen, um geltend gemachte Kosten dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.
  9. Forderungen Gegebenenfalls auf Verjährung überprüfen lassen.
  10. Keine Nachnahmebriefe einlösen und keine Nachnahmekosten anerkennen.
  11. Kein Schuldanerkenntnis, das mit einer Abtretung verbunden ist, unterschreiben.
  12. Bei einer Kreditkündigung darauf achten, dass die Bank eine Zinsrückrechnung vorgenommen hat.
  13. Sich nicht durch Gläubigerdrohungen unter Druck setzen lassen (Ankündigung von Haft).
  14. Vorsicht bei Selbstauskunftsbögen, sie gehen oft über den "Offenbarungseid" hinaus.
  15. Es gibt einen gesetzlich geregelten Pfändungsschutz, nachdem nicht alles gepfändet werden darf.