Kontakt
Caritasverband Frankfurt e.V.
Sozialberatung für Schuldner
Mainkai 40
Frankfurt am Main
Telefon: 069 91 33 16 21
Telefax: 069 91 33 16 28
schuldnerberatung@caritas-frankfurt.de
Das Team:
- Martin Trautwein, Rechtsanwalt (Leitung, Beratung)
- Martina Boll-Arufe, Sozialarbeiterin (Beratung, Fortbildung, Prävention, Stadtteilarbeit)
- Klaus Müller; Sozialarbeiter (Beratung, Fortbildung, Prävention, Stadtteilarbeit)
- Hannelore Gander, Soziologin (Beratung, Prävention)
- Sigrid Weber (Sekretariat)
- Yvonne Weihs (Sekretariat)
und 20 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zum Herunterladen
Tipps für Schuldner (Word-Datei, 20 KB)
Informationen zu den Pfändungsfreigrenzen (pdf-Datei, 249 KB)
Pfändungsfreigrenzen endlich erhöht (pdf-Datei, 12 KB)
Seiteninhalt
Tipps für Schuldner
15 Tipps für Schuldner
- Bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen.
- Keine Zahlungsversprechungen machen, die unrealistisch sind.
- Bei Versandhausbestellungen und Zahlungsfälligkeit zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, eingehend prüfen, ob die Forderung tatsachlich beglichen werden kann.
- Wegen der hohen Kosten keine Kredite über Vermittler (Zeitungsinserate) aufnehmen.
- Keine Ratenzahlungen mit niedrigen Raten an alle Gläubiger leisten (Gießkannenprinzip).
- Keine Umschuldungen vornehmen; der Vorteil, nur noch einen Gläubiger zu haben, wird zu teuer erkauft.
- Nicht voreilig und unbedacht Formulare bei Hausbesuchen unterschreiben (Schuldbeitritt für den Partner).
- Gegebenenfalls frühzeitig fachkundigen Rat einholen, um geltend gemachte Kosten dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.
- Forderungen Gegebenenfalls auf Verjährung überprüfen lassen.
- Keine Nachnahmebriefe einlösen und keine Nachnahmekosten anerkennen.
- Kein Schuldanerkenntnis, das mit einer Abtretung verbunden ist, unterschreiben.
- Bei einer Kreditkündigung darauf achten, dass die Bank eine Zinsrückrechnung vorgenommen hat.
- Sich nicht durch Gläubigerdrohungen unter Druck setzen lassen (Ankündigung von Haft).
- Vorsicht bei Selbstauskunftsbögen, sie gehen oft über den "Offenbarungseid" hinaus.
- Es gibt einen gesetzlich geregelten Pfändungsschutz, nachdem nicht alles gepfändet werden darf.
