Kontakt

Konrad-von-Preysing-Haus

Stephan Schmitt

Ziegelhüttenweg 151 
60598 Frankfurt am Main
Telefon: 069 69 76 38 15
Telefax: 069 63 53 79
stephan.schmitt@caritas-frankfurt.de

 
Betreutes Wohnen im Konrad-von-Preysing-Haus  

Das Betreute Wohnen im Konrad-von-Preysing-Haus

Seit 1998 bietet das Konrad-von-Preysing-Haus das Betreute Wohnen an. Aktuell haben wir 70 Plätze für behinderte Erwachsene, die in einer eigenen Wohnung leben möchten. Unsere Mitarbeiter bieten den Menschen im Betreuten Wohnen Beratung, Begleitung und Unterstützung in ihrem Lebensalltag, damit sie ihr Leben in der Gesellschaft selbstständig gestalten können.

Bild mehrerer Bewohner des Konrad-von-Preysing-Hauses beim Stadtbummel in Frankfurt
Das Konrad-von-Preysing-Haus bietet ein vielfältiges Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 


 
Hilfe und Unterstützung ist in allen Bereichen des Lebens denkbar, in denen sie notwendig und/oder gewünscht ist (z.B. beim Einkauf, bei Behördengängen, im Schriftverkehr, bei Arztbesuchen. Wesentlicher Bestandteil sind auch Gespräche).

Wichtigster Grundsatz in unserem Dienst ist die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung unter der Maßgabe, dass wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen Schaden und Nachteile zu verhindern.

Das Leben im Betreuten Wohnen bedeutet demnach viel Freiheit und auch Eigenverantwortung im eigenen Leben.

Ein wichtiger Bestandteil des Angebots Betreutes Wohnen sind Angebote gemeinsam mit anderen Menschen im Wohnverbund die Freizeit zu verbringen, z.B. Kegeln zu gehen, in der Band des Wohnverbundes mitzuwirken, sich zu Spieleabenden zu treffen und noch vieles mehr, was Spaß und Freude macht.

Bild eines Teilnehmers beim Grafitti Workshop
Die Hilfen für Klienten im Betreuten Wohnen werden individuell besprochen und
abgestimmt



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Umfang der Hilfe und Unterstützung wird zwischen den Menschen mit Behinderung, dem Konrad-von-Preysing-Haus und dem Kostenträger LWV Hessen vereinbart.

Voraussetzung für die Zuständigkeit des Kostenträgers ist, dass der Mensch mit Behinderung nicht mehr als es das SGB XII vorsieht Einkommen oder Vermögen hat. Werden Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten müssen die Kosten als Selbstzahler ganz oder teilweise aufgebracht werden.

Die Menschen mit Behinderung werden durch gut ausgebildetes Fachpersonal betreut.

Wir bieten Betreutes Wohnen als Einzelwohnen an und auch als Wohnen in einer Wohngemeinschaft.

Gerne sind wir auch bereit, bei der Wohnungssuche zu unterstützen.