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Cariteam - Beschäftigungsbetriebe
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Cariteam: Kriterienkatalog für Arbeitsgelegenheiten  

Kriterienkatalog für Arbeitsgelegenheiten

Würde wahren

Die Arbeitsgelegenheiten sind so auszugestalten, dass Würde und grundlegende Rechte der Beschäftigten geachtet werden, auch wenn sie in keinem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger stehen.

Sinn stiften, Freiwilligkeit wahren

Die Arbeitsgelegenheiten müssen Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt haben, die die Beschäftigten als sinnvoll erfahren. Wir setzen voraus, dass sie von den Beschäftigten freiwillig angenommen werden und zumutbar sind. Die Beschäftigten sollen soweit wie möglich je nach ihren Voraussetzungen, Fähigkeiten und Neigungen in der Beschäftigungsstelle eingesetzt zu werden.

Integration sichern - Persönlichkeit fördern

Die Arbeitsgelegenheiten bieten Menschen Chancen, Anschluss an Entwicklungen der Arbeitswelt zu halten oder zu finden, indem sie sich beruflich qualifizieren, ihre Persönlichkeit stabilisieren und weiterentwickeln, neue Fähigkeiten bei sich selbst entdecken. Dies schließt die Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung und eigenständigem Arbeiten ein. Aber sie werden auch dazu befähigt, ihr Lebensumfeld so organisieren, dass sie den Erfordernissen der Arbeitswelt gerecht werden können.

Am Ersten Arbeitsmarkt orientieren

Die Arbeitsgelegenheiten müssen so gestaltet werden, dass sie sowohl inhaltlich als auch durch die formale Ausgestaltung die Chance auf Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt erhöhen.

Am Gemeinwohl orientieren - Zusätzlichkeit sichern

Durch die zu verrichtenden Tätigkeiten in den sozialen Einrichtungen wird gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Arbeit geleistet, vor allem zugunsten von Menschen am Rande der Gesellschaft, für Kinder und Alte, Kranke und Behinderte.

Die Beschäftigten motivieren

Die Arbeitsgelegenheiten bringen den Beschäftigten einen Gewinn. Die gewährte staatliche Unterstützung sowie der ausgezahlte Mehraufwand können von den beschäftigten Menschen als selbst erarbeiteter Beitrag zur eigenen Existenzsicherung erfahren werden. Auch die Hilfe und Unterstützung bei der Klärung ihrer eigenen Lebenssituation wirken motivierend. Die Betroffenen werden dadurch befähigt, sowohl ihre Arbeitsleistung als auch ihre Anpassungsleistungen an gesellschaftliche und rechtliche Bedingungen zu entwickeln.

Beschäftigte qualifizieren

Die Arbeitsgelegenheiten erhalten die Qualifikationen der Beschäftigten und bieten Chancen, sie zu erweitern. Durch fachliche Anleitung in der praktischen Arbeit und Qualifizierungsangebote wird vor allem gering qualifizierten Arbeitssuchenden die Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse zu erweitern und ihre praktischen Fertigkeiten zu schulen.

Keine bestehenden Arbeitsplätze abbauen

Die Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht dazu führen, dass bestehende Arbeitsplätze abgebaut und vereinbarte oder bestehende Stellenschlüssel verschlechtert werden. Sie dürfen keinen negativen Einfluss auf die bestehende Lohnstruktur haben. Es handelt sich um Tätigkeiten, die sonst gar nicht, nicht im gleichen Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Durch Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Stellen überflüssig machen oder bereits Beschäftigte durch Empfänger von Arbeitslosengeld II verdrängen.

Öffentliche Förderung beibehalten

Wir unterstreichen, dass das Angebot von Arbeitsgelegenheiten nicht dazu berechtigt, die für öffentlich-rechtliche Kostenträger maßgeblichen Vergütungen oder die von öffentlich-rechtlichen Fördergebern zu gewährenden Zuwendungen abzusenken.