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Cariteam - Beschäftigungsbetriebe
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Cariteam: Kriterienkatalog für Arbeitsgelegenheiten
Kriterienkatalog für Arbeitsgelegenheiten
Würde wahren
Die Arbeitsgelegenheiten sind so auszugestalten, dass Würde und grundlegende Rechte der Beschäftigten geachtet werden, auch wenn sie in keinem arbeitsrechtlichen
Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger stehen.
Sinn stiften, Freiwilligkeit wahren
Die Arbeitsgelegenheiten müssen Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt haben, die die Beschäftigten als sinnvoll erfahren. Wir
setzen voraus, dass sie von den Beschäftigten freiwillig angenommen werden und zumutbar sind. Die Beschäftigten sollen soweit
wie möglich je nach ihren Voraussetzungen, Fähigkeiten und Neigungen in der Beschäftigungsstelle eingesetzt zu werden.
Integration sichern - Persönlichkeit fördern
Die Arbeitsgelegenheiten bieten Menschen Chancen, Anschluss an Entwicklungen der Arbeitswelt zu halten oder zu finden, indem
sie sich beruflich qualifizieren, ihre Persönlichkeit stabilisieren und weiterentwickeln, neue Fähigkeiten bei sich selbst entdecken. Dies schließt die Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung
und eigenständigem Arbeiten ein. Aber sie werden auch dazu befähigt, ihr Lebensumfeld so organisieren, dass sie den Erfordernissen
der Arbeitswelt gerecht werden können.
Am Ersten Arbeitsmarkt orientieren
Die Arbeitsgelegenheiten müssen so gestaltet werden, dass sie sowohl inhaltlich als auch durch die formale Ausgestaltung die
Chance auf Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt erhöhen.
Am Gemeinwohl orientieren - Zusätzlichkeit sichern
Durch die zu verrichtenden Tätigkeiten in den sozialen Einrichtungen wird gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Arbeit
geleistet, vor allem zugunsten von Menschen am Rande der Gesellschaft, für Kinder und Alte, Kranke und Behinderte.
Die Beschäftigten motivieren
Die Arbeitsgelegenheiten bringen den Beschäftigten einen Gewinn. Die gewährte staatliche Unterstützung sowie der ausgezahlte
Mehraufwand können von den beschäftigten Menschen als selbst erarbeiteter Beitrag zur eigenen Existenzsicherung erfahren werden. Auch die Hilfe und Unterstützung bei der Klärung ihrer eigenen Lebenssituation wirken motivierend. Die Betroffenen
werden dadurch befähigt, sowohl ihre Arbeitsleistung als auch ihre Anpassungsleistungen an gesellschaftliche und rechtliche
Bedingungen zu entwickeln.
Beschäftigte qualifizieren
Die Arbeitsgelegenheiten erhalten die Qualifikationen der Beschäftigten und bieten Chancen, sie zu erweitern. Durch fachliche
Anleitung in der praktischen Arbeit und Qualifizierungsangebote wird vor allem gering qualifizierten Arbeitssuchenden die
Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse zu erweitern und ihre praktischen Fertigkeiten zu schulen.
Keine bestehenden Arbeitsplätze abbauen
Die Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht dazu führen, dass bestehende Arbeitsplätze abgebaut und vereinbarte oder bestehende
Stellenschlüssel verschlechtert werden. Sie dürfen keinen negativen Einfluss auf die bestehende Lohnstruktur haben. Es handelt
sich um Tätigkeiten, die sonst gar nicht, nicht im gleichen Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden.
Durch Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Stellen überflüssig machen oder bereits Beschäftigte durch Empfänger von
Arbeitslosengeld II verdrängen.
Öffentliche Förderung beibehalten
Wir unterstreichen, dass das Angebot von Arbeitsgelegenheiten nicht dazu berechtigt, die für öffentlich-rechtliche Kostenträger
maßgeblichen Vergütungen oder die von öffentlich-rechtlichen Fördergebern zu gewährenden Zuwendungen abzusenken.
