Kontakt

CASA 21
Klingerstraße 8
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 29 72 08 71 0
Telefax: 069 29 72 08 73 9
casa21@caritas-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08:30 bis 11:30 Uhr;

Mittwoch: von 14:00 bis 16:30 Uhr

Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.

 
CASA 21 - Beratung und praktische Hilfen  

Beratung, Begleitung, praktische Hilfen

Die vielfältigen Beratungsangebote der CASA 21 finden sowohl während der festen Öffnungszeiten, als auch aufsuchend, im Rahmen der Straßensozialarbeit statt.

Wenn Probleme überhand nehmen, alles keinen Sinn mehr zu machen scheint und Momente wiederkehren, wo man nicht mehr weiter weiß: CASA 21 berät in Konfliktsituationen oder bei akuten Lebenskrisen. Wir nehmen uns Zeit für Sie zum persönlichen Gespräch und geben Hilfestellungen bei der Entwicklung von neuen Lebensperspektiven.

Die Beratung umfasst unter anderem

  • Beratung in finanziellen Angelegenheiten
  • Existenzsicherung, d. h. Sicherstellung der materiellen Grundversorgung
  • Integrierte Schuldnerberatung für wohnungslose Menschen
  • Beratung zum Thema Alkohol / Sucht
  • Beratung zum Thema Freizeitgestaltung / Tagesstrukturierung
  • Verhinderung von Obdachlosigkeit: Sie haben Probleme mit Ihrer Wohnung? Sie können die Miete nicht mehr bezahlen oder haben gar schon die Kündigung erhalten? CASA 21 bietet Unterstützung an, um den Erhalt der Wohnung zu sichern.
  • Hilfen rund um das Thema Arbeitslosigkeit / Arbeitssuche / Arbeitsaufnahme
  • Hilfen bei der Unterkunfts- und der Wohnungssuche
  • Formulierungshilfen bei Anträgen und Schriftverkehr

Praktische Hilfen

  • Bereitstellung einer Postadresse
  • Im erforderlichen Einzelfall: Hilfen bei der Geldeinteilung
  • Nutzung von Computern und der üblichen EDV

Persönliche Begleitung und weitere Hilfeangebote

  • Begleitung zu Behörden, Wohnungsgesellschaften etc. im erforderlichen Einzelfall.
  • Vermittlung zu anderen Fachdiensten (Schuldnerberatung, Beratung bei Insolvenz ...)
  • Wenn erforderlich, Vermittlung von "Betreutem Wohnen“ nach Erhalt einer Wohnung
  • Besuche zu Hause, in der JVA und im Krankenhaus