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Cariteam - Beschäftigungsbetriebe
Colosseo
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60594 Frankfurt am Main
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Cariteam - Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierung  

Angebote für Arbeitslose:
Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierung

Eine Arbeitsgelegenheit kann der erste Schritt sein, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Man verrichtet eine sinnvolle Arbeit, hat Kontakt zu anderen und qualifiziert sich dabei weiter. Das ist gut für das Selbstwertgefühl - und eine gute Grundlage für eine anschließende Vermittlung in eine reguläre Arbeit, Umschulung, Ausbildung oder ein Praktikum.

Was sind Arbeitsgelegenheiten?

Arbeitsgelegenheiten ersetzen nicht reguläre Jobs. Und dürfen es auch nicht. Es sind zusätzliche Angebote. In Arbeitsgelegenheiten werden vor allem, soziale, kulturelle und ökologische Dienstleistungen erbracht.

Was bedeutet: Arbeitsgelegenheit mit Qualifizierung?

Qualifizierung bedeutet nicht, die Schulbank zu drücken. Die Teilnehmenden werden beim Arbeiten qualifiziert - durch systematische Förderung. Die Betriebe sind darauf eingestellt, immer wieder neue Menschen mit unterschiedlichen Kenntnissen, aus unterschiedlichen Kulturen und mit vielfältigen persönlichen Problemen anzulernen und anzuleiten.

Wo gibt es diese Arbeitsgelegenheiten?

Zu Cariteam gehören mehrere caritaseigene Trainingswerkstätten. Wir vermitteln außerdem an externe Kooperationspartner. Daher können wir Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Handwerken und Dienstleistungsbereichen anbieten.

Wie werden Arbeitsgelegenheiten entlohnt?

Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II und der Erstattung von Unterkunftskosten gibt es eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 Euro pro Stunde. Gearbeitet wird in der Regel 25 Stunden pro Woche. Zusammen ergibt das beispielsweise für eine allein stehende Person, die in Frankfurt wohnt, einen Betrag von ca. 950 bis 1.000 Euro pro Monat.

Wer kann an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen und wie lange?

Arbeitsgelegenheiten dauern 12 Monate. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Nähere Auskunft erteilt der Persönliche Ansprech­partner im Job Center. Personen, die "Sozialhilfe" beziehen (Grundsicherung nach dem SGB XII), können ebenfalls an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen, wenn besondere soziale Schwierigkeiten vorliegen.