Kontakt

Javad Adineh (Sozialarbeiter)

Flüchtlingsdienst – Verfahrensberatung
Rhein-Main-Flughafen Gebäude 587
60549 Frankfurt am Main 
Telefon: 069 69 07 24 41
Telefax: 069 69 07 24 44
kfd-ffm@web.de

 
Beratung für Flüchtlinge am Flughafen Frankfurt - Ein Überblick  

Beratung für Flüchtlinge am Flughafen Frankfurt

Manche Flüchtlinge landen über lange Umwege auf dem Frankfurter Flughafen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie nicht einreisen, sondern müssen in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafengelände ein verkürztes Asylverfahren („Flughafen-Verfahren“) durchlaufen. In dieser Zeit sind die Asylsuchenden quasi inhaftiert, sie können das Gebäude nicht verlassen. Das betrifft Alleinreisende ebenso wie unbegleitete Jugendliche oder Eltern mit kleinen Kindern.

Das Flughafen-Verfahren benachteiligt insbesondere Asylsuchende, die nicht in der Lage sind, sofort vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber zu sprechen, was ihnen widerfahren ist. Das betrifft zum Beispiel Frauen, die gefoltert und vergewaltigt wurden oder 16-jährige, 17-jährige Jugendliche, die alleine auf der Flucht sind. Ihr Asylantrag wird dann womöglich abgelehnt.

Je ein Mitarbeiter der Caritas Frankfurt und des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt bieten daher den Asylsuchenden Beratung während des Verfahrens an:

  • Sie bestellen für neu eingetroffene Flüchtlinge Dolmetscher, damit sie sich im persönlichen Gespräch zügig ein Bild von der Situation des Asylsuchenden machen können. Die Dolmetscher-Honorare werden in der Regel von der  UNO-Flüchtlingshilfe e. V. übernommen.
  • Stellt sich heraus, dass ein Flüchtling traumatisiert oder unterstützungsbedürftig ist, beauftragen sie für die Anhörung beim BAMF eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zur Begleitung. Die Sebastian Cobler-Stiftung erstattet teilweise die Anwaltskosten, die entstehen.
  • Während des gesamten Flughafen-Verfahrens begleitet unser Mitarbeiter die Asylsuchenden. Er gibt Informationen über die bevorstehenden Befragungen, Ablauf des Verfahrens, Inhalte, Fristen, Rechtsschutz usw.
  • Manchmal muss ein Fall an die Öffentlichkeit gebracht werden, wenn die Behandlung eines Falles humanitären Grundsätzen widerspricht.

Weitere Informationen:

Informationen zur Verfahrensberatung

Ihr Ansprechpartner:

Javad Adineh (Sozialarbeiter)

Flüchtlingsdienst – Verfahrensberatung
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