Caritasverband Frankfurt e.V.
Colosseo
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60594 Frankfurt am Main
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Die Gremien des Caritasverbands Frankfurt
Der Caritasverband Frankfurt ist ein "e.V.", ein "eingetragener Verein", und unterliegt demzufolge dem Vereinsgesetz . Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Registernummer VR 4580 eingetragen. Die Satzung vom 25. Januar 1985 in der Fassung vom 21.09.2010 regelt Vereinsweck, Aufgaben, Organe und Rechtsgeschäfte des Vereins.
Aus der Satzung:
Der Caritasverband Frankfurt e. V. ist die vom Bischof von Limburg anerkannte institutionelle Zusammenfassung aller der Caritas dienenden Einrichtungen und Dienste einschließlich der der Kirchengemeinden. Er steht unter der Aufsicht des Bischofs von Limburg.
Der Verband ist Gliederung des Caritasverbands für die Diözese Limburg und des Deutschen Caritasverbands und Verband der freien Wohlfahrtspflege.
Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Der Verband ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verbands dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbands. Es darf keine Person durch Ausgaben, dei dem Zwck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßug hohe Vergütungen begünstigt werden.
In der Satzung sind die Gremien zur Steuerung des Caritasverbands festgehalten:
Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle drei Jahre statt. Hierzu werden die persönlichen und korporativen Mitglieder
des Verbands eingeladen. Persönliches Mitglied kann sein, wer an der Erfüllung des Auftrages der Caritas der katholischen
Kirche mitwirkt. Korporative Mitglieder sind caritative Vereine, aber auch die Kirchengemeinden. Die caritativ tätigen Fachverbände
sind dem Caritasverband als Dachverband zugeordnet und üben ihre satzungsgemäße Tätigkeit selbständig aus.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- die Beratung zu Grundfragen der Caritas;
- die Beratung über den Tätigkeitsbericht des Vorstands;
- die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Caritasrats;
- die Wahl der zu wählenden Vertreter für die Vertreterversamlung des Caritasverbands
für die Diözese Limburg; - die Beschlussfassung über Änderung der Satzung oder Auflösung des Verbands.
Der Caritasrat
Der Caritasrat besteht aus:
- dem Vorstand;
- 8 von der Mitgliederversammlung gewählten Vertretern;
- 4 von den korporativen Mitgliedern gewählten Vertretern;
- 1 vom Stadtsynodalrat gewählten Vertretern;
- je einem delegierten Vertreter der caritativen Fachverbände.
Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Die letzte Wahl fand am 4. Oktober 2010 statt. Vorsitzender des Caritasrats in der Sitzungsperiode 2010 bis 2013 ist Hermann-Josef Menne.
Der Caritasrat hat folgende Aufgaben:
- die Beratung und Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über neue Aufgaben der Caritas und die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit;
- die Wahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder;
- die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes;
- die Genehmigung des Haushaltplans;
- die Entlastung des Vorstandes;
- die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung;
- die Entscheidung über Art und Umfang der jährlichen Rechnungsprüfung.
Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden;
- dem Caritasdirektor als Geschäftsführer;
- 6 weiteren Mitgliedern.
Der Vorsitzende, der Caritasdirektor und zwei weitere Mitglieder werden vom Bischof von Limburg bestellt und abberufen. Die
übrigen vier Mitglieder werden vom Caritasrat gewählt. Die letzte Wahl fand im 4. Oktober 2010 statt.
Die Mitglieder des Caritasvorstands:
- als Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz (seit 22. August 2010)
- Hartmut Fritz (Caritasdirektor und Geschäftsführer)
- Dr. Ernst Gerhardt
- Dekan Rolf Glaser
- Hans Michael Huber
- Ingrid Iwanowsky
- Erika Rummel
- Susanne Stein
Die Aufgaben des Caritasvorstands:
Der Vorstand hat die Aufgabe, das zur Erfüllung der Verbandsaufgaben Erforderliche zu veranlassen und umzusetzen. Ihm obliegen alle wichtigen Angelegenheiten des Verbands, die nicht zur laufenden Geschäftsführung gehören, u. a. :
- die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Caritasrats unter Berücksichtigung ihrer Empfehlungen;
- die Vorlage des Jahresberichts, des Haushaltsvoranschlags und der Jahresabschlussrechnung an den Caritasrat;
- die Wahl eines Mitglieds für den Caritasrat und die Vertreterversammlung des Caritasverbands für die Diözese Limburg.
